Die FAU Berlin, die stärkste im Babylon Mitte vertretene Arbeitnehmerorganisation, darf sich derzeit auf Betreiben der Babylongeschäftsführung nicht Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft nennen. Gegen dieses Verbot regt sich international Protest.
Derweil haben die Geschäftsführer Grossman und Hackel die Verhängung von Ordnungsgeld oder -haft, zu vollstrecken an den Sekretären der FAU Berlin beantragt.
In Berlin kann man sich u.a. zu folgenden Terminen mit der FAU solidarisch zeigen.
»Der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin wurde vom Landesgericht am 11. Dezember per einstweiliger Verfügung verboten sich weiterhin als „Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen. Bei Androhung einer Geldstrafe oder Haft müssen die „Ex“-GewerkschafterInnen ab nun darauf verzichten, ihre Arbeit beim Namen zu nennen.
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Das Image des Babylon als „linkes Kino“ wurde im Arbeitskampf häufig bemüht. KritikerInnen des Arbeitskampfes verwiesen gerne darauf, dass das Babylon ein linkes, engagiertes Kinoprogramm zu bieten hätte. Das Interesse der Beschäftigten an würdigen Löhnen und Arbeitsbedingungen sollte so relativiert werden. Ungeachtet der Tatsache, dass das Kino tatsächlich zu Teilen mit einem progressiven Programm aufwarten kann, muss sich gerade ein „linker Betrieb“ in erster Linie an seinem Umgang mit den Beschäftigten, an Lohngerechtigkeit und Mitbestimmung messen lassen. Unter diesem Stichpunkt schneidet die Geschäftsführung mit ihrem frühkapitalistischen Gebaren kaum gut ab: (mehr…)
In dieser Woche hat ver.di-Landesvize Köhn tatsächlich seinen Mitgliedern im Babylon Mitte einen Tarifvertragsentwurf vorgelegt. Er soll also wohl alles auf eine Eins-zu-Eins-Übernahme des ver.di-Flächentarifvertrages hinauslaufen. Die FAU Berlin hält dies selbstredend nicht für ausreichend, ist die Belegschaft doch mit viel weitergehenderen und innovativeren Forderungen angetreten, die alle in den Tarifvertragsentwurf der FAU Berlin eingeflossen sind. Vor allem berücksichtigt ver.di nicht die spezifischen Probleme im Hause Babylon.
Ein Vergleich der beiden Tarifverträge ist äußerst vielsagend. In der hier zu findenden Tabelle sind zahlreiche Punkte der beiden Entwürfe gegenüber gestellt. Möge sich jede/r selbst ein Bild machen. Ein paar Punkte verdienen eine besondere Beachtung und sollen hier kurz erläutert werden:
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