Pressemitteilung des Babylon-Betriebsrats:
Am 16. 12. 09 hat Ver.di mit den Geschäftsführern des Kinos Babylon Mitte Timothy Grossman und Tobias Hackel einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der in vielen Fällen um gut 30% unter der Vergütungstabelle des entsprechenden Verdi-Bundestarifvertrages liegt, oft fällt der Verzicht aber weit deutlicher aus:
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Verdi macht sich unbeliebt an den europäischen Filmsets. Imago, der Dachverband 37 europäischer Kameraverbände ist entsetzt über den Vorstoß Verdis am Set Arbeitszeiten von 13 Stunden zu erlauben:
„Eine Gewerkschaft die bewusst so handelt untergräbt die legitimen Rechte ihrer Mitglieder und aller anderen Beschäftigten.“
Keine Ahnung hat offenbar „diese deutsche Gewerkschaft“ von den Arbeitsbedingungen die sie festlegen will, so
Nigel Walters (
BSC), der die Kritik des
Bundesverbandes der Filmschaffenden teilt:
„Ver.di verabschiedet sich aus der kollektivvertraglichen und moralischen Verpflichtung für die Filmschaffenden.“
»Der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin wurde vom Landesgericht am 11. Dezember per einstweiliger Verfügung verboten sich weiterhin als „Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen. Bei Androhung einer Geldstrafe oder Haft müssen die „Ex“-GewerkschafterInnen ab nun darauf verzichten, ihre Arbeit beim Namen zu nennen.
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Verdi ruft zum Konsumboykott auf, um überforderte DienstleisterInnen zu entlasten. Schön, daß dieses Mittel der direkten Aktion nicht nur von der FAU genutzt wird. Schade, daß die Angestellten des Babylon nicht davon profitieren dürfen, denn die FAU musste auch auf juristischen Druck hin ihren Boykottaufruf zurückziehen. Andreas Köhn kommentierte den Babylon-Boykott im Sprachrohr (auf S. 11), dessen Chefredakteur der Befragte zugleich ist, so:
Das ist nicht unser Stil. Wenn wir – wie im Falle Lidl – zu Boykotten aufrufen, verbinden wir dies mit Arbeitskämpfen, etwa mit einem Warnstreik.
Im derzeit von Verdi ausgerufenen Konsumboykott ist von Arbeitskampf keine Rede. Der FAU hingegen wurde der Boykott gerade als Mittel des Arbeitskampfes untersagt. Nicht die einzige „Unstimmigkeit“, die sich Köhn in seiner Hauspostille leistet. So behauptet er, die flugblattverteilenden Kollegen der FAU seien bezahlt und nicht solidarisch motivierte Gewerkschafter.
Wenn Manager ihre Anweisungen erst ausdrücklich als solche kennzeichnen müssen um ihnen Gewicht zu verleihen, können sie mit Respekt und Vertrauen ihrer Untergebenen schon lange nicht mehr rechnen. So wohl auch ver.di-Bezirksvize Andreas Köhn, der die ver.di-interne Anweisung erlassen hat, mit dem Anwalt des Betriebsrats des Babylon in keiner Weise mehr zusammenzuarbeiten. Mehr noch, nicht einmal „in sonstiger Form ins Gespräch bringen“ darf man bei ver.di die Kanzlei, in der der Babylon-Betriebsrat (darin vertreten ist auch die Minderheitsgewerkschaft ver.di) kurz zuvor noch geschult wurde. Jahrelang soll der Anwalt auch in ver.di-Veranstaltungen Gewerkschafter beraten haben. Damit ist nun Schluss. Wenige Tage zuvor sollen die Babylon Geschäftsführer Grossman und Hackel dem Betriebsrat deutlich gesagt haben, dieser habe sich den falschen Anwalt ausgesucht.
Schon im September hatte der Betriebsrat Köhns Agieren als unkollegial und verantwortungslos kritisiert.